Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Verfassung der Republik Türkei: Artikel 20/1, Artikel 20/2, Artikel 20/3; „Jede Person hat das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und Daten zu ihrer Person.“ „Diese Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Person oder einem gesetzlich vorgeschriebenen legitimen Grund verwendet werden. Jeder hat das Recht, auf die über ihn oder in den Aufzeichnungen gesammelten Informationen zuzugreifen, diese korrigieren zu lassen und zu erfahren, ob diese Informationen für seine Zwecke verwendet werden. Die Grundsätze und Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten sind gesetzlich geregelt.“ § 4/1 KVK Nr. 6698; „Personenbezogene Daten können nur in Übereinstimmung mit den in diesem Gesetz und anderen Gesetzen festgelegten Verfahren und Grundsätzen verarbeitet werden.“ Als ''GOSUN TRANSFER'' halten wir uns strikt an das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.