Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
Verfassung der Republik Türkei: Artikel 20/1, Artikel 20/2,
Artikel 20/3; „Jede Person hat das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und
Daten zu ihrer Person.“ „Diese Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Person oder einem gesetzlich vorgeschriebenen legitimen Grund verwendet
werden. Jeder hat das Recht, auf die über ihn oder in den Aufzeichnungen
gesammelten Informationen zuzugreifen, diese korrigieren zu lassen und zu
erfahren, ob diese Informationen für seine Zwecke verwendet werden. Die
Grundsätze und Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten sind gesetzlich
geregelt.“ § 4/1 KVK Nr. 6698; „Personenbezogene Daten können nur in
Übereinstimmung mit den in diesem Gesetz und anderen Gesetzen festgelegten
Verfahren und Grundsätzen verarbeitet werden.“ Als ''GOSUN TRANSFER'' halten
wir uns strikt an das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.